Schadensanalyse für Industrie und Produktion
Ein Maschinenschaden ist selten nur ein technisches Problem – er ist eine wirtschaftliche und oft auch juristische Frage. Wir untersuchen den Schaden systematisch: Was ist passiert, warum, wie hoch ist der Schaden und wer haftet? Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares Gutachten, das vor Versicherern und Gerichten Bestand hat.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den allgemeinen Maschinenbau und die Bewertung industrieller Anlagen begutachten wir neutral – unabhängig von Hersteller, Versicherer oder Reparaturbetrieb.
Was wir für Sie klären
Schadenursache & Kausalität
Technische Ursachenanalyse: Bedienfehler, Material- oder Konstruktionsmangel, Verschleiß oder äußere Einwirkung – klar zugeordnet und belegt.
Schadenhöhe & Reparaturwürdigkeit
Bewertung der Reparaturkosten gegen den Zeitwert. Wir zeigen, ob Instandsetzung oder Ersatz wirtschaftlich sinnvoll ist.
Regress & Haftung
Prüfung von Regressmöglichkeiten gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Dienstleistern – als Basis für Ihre Ansprüche.
Prüfung der Versicherungssummen
Abgleich von Schaden, Deckung und vereinbarter Versicherungssumme, damit Unter- oder Überdeckung sichtbar wird.
So läuft die Begutachtung ab
Kontakt & Sofort-Einschätzung
Sie schildern den Fall, wir geben eine erste Einordnung und stimmen das weitere Vorgehen ab – meist am selben Tag.
Begutachtung vor Ort
Aufnahme des Schadens, Sicherung von Beweismitteln und technische Analyse direkt an der Maschine, bundesweit.
Gutachten & Handlungsempfehlung
Sie erhalten ein schriftliches, gerichtsfestes Gutachten mit klarer Bewertung und konkreter Empfehlung.
Häufige Fragen zum Maschinenschaden
Wie schnell können Sie vor Ort sein?
In dringenden Fällen reagieren wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden und sind bundesweit im Einsatz. Bei Stillstandsschäden mit laufenden Kosten priorisieren wir entsprechend.
Ist das Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ja. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellen wir Gutachten, die als Beweismittel vor Gericht und gegenüber Versicherern anerkannt sind.
Sollte ich vor der Begutachtung schon reparieren lassen?
Möglichst nicht. Reparaturen können Beweise vernichten. Sichern Sie den Zustand und dokumentieren Sie ihn – wir beraten Sie vorab, was zu tun ist.
Passende Fachbeiträge
Sprechen Sie mit dem Sachverständigen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Kurzfristige Termine, bundesweit im Einsatz.

