
Sachverständiger & Gutachter für Baumaschinen
Neutrale Wert- und Schadengutachten für Bagger, Radlader, Krane und Erdbewegungstechnik – öffentlich bestellt & vereidigt, gerichtsfest. Dipl.-Ing. (FH) Dennis Hunger, MBA.


Gutachten für Baumaschinen – neutral und marktbasiert
Baumaschinen verlieren durch Betriebsstunden, Einsatzbedingungen und technischen Zustand unterschiedlich stark an Wert. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittle ich den Zeit- und Verkehrswert Ihrer Maschine marktbasiert und nachvollziehbar – auf Grundlage von Baujahr, Betriebsstunden, Ausstattung, Wartungshistorie und dem aktuellen Marktumfeld.
Bei Schäden stelle ich Schadenursache und Schadenhöhe fest – von Hydraulik-, Motor- und Getriebeschäden über Unfall- und Transportschäden bis zu Brand- und Wasserschäden. Die Gutachten sind so aufbereitet, dass sie vor Versicherern und Gerichten Bestand haben und im selbstständigen Beweisverfahren verwertbar sind.
Ob einzelne Maschine oder kompletter Fuhrpark, ob Kauf, Verkauf, Finanzierung, Leasingrückgabe oder Insolvenz – Sie erhalten eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung. Bundesweit im Einsatz, Besichtigung meist innerhalb von 48 Stunden.
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Welche Baumaschinen wir begutachten
Vom Kettenbagger bis zum Turmdrehkran – wir bewerten und begutachten die gesamte Bandbreite der Bau- und Erdbewegungstechnik. Ihr Gerät ist nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns an, wir begutachten den allgemeinen Maschinenbau in voller Breite.
Erdbewegung
- Kettenbagger
- Mobilbagger
- Minibagger
- Radlader
- Raupenlader
- Planierraupen
- Grader
Hebetechnik & Krane
- Mobilkrane
- Turmdrehkrane
- Raupenkrane
- Teleskoplader
- Arbeitsbühnen
Transport & Verdichtung
- Dumper
- Muldenkipper
- Walzen
- Rüttelplatten
- Straßenfertiger
Beton & Spezialtiefbau
- Betonpumpen
- Fahrmischer
- Bohrgeräte
- Rammen
- Brecher & Siebanlagen
Wann Sie ein Baumaschinen-Gutachten brauchen
Typische Anlässe, zu denen Bauunternehmen, Händler, Versicherer und Gerichte uns beauftragen:
Wertgutachten & Zeitwert
Marktbasierte Ermittlung von Zeit- und Verkehrswert für Kauf, Verkauf, Finanzierung, Bilanzierung oder Leasingrückgabe.
Schadengutachten
Feststellung von Schadenursache und -höhe bei Maschinenbruch, Unfall-, Transport-, Brand- und Wasserschäden – nach AMB und ABMG.
Beweissicherung
Neutrale Dokumentation von Zustand und Mängeln vor Übergabe, Rückgabe oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Kauf- & Übernahmeberatung
Technische Zustandsbewertung vor dem Erwerb einzelner Maschinen oder ganzer Fuhrparks.
Insolvenz & Verwertung
Restwert- und Liquidationswertermittlung für Insolvenzverwalter, Banken und Verwerter.
Betriebsverlagerung
Bewertung und Zustandsdokumentation bei Standortverlagerung oder konzerninterner Übertragung.
Was kostet ein Gutachten für eine Baumaschine?
Das Honorar für ein Baumaschinen-Gutachten richtet sich nach Maschinenart, Aufwand und Fragestellung. Für Wert- und Schadengutachten wird vorab ein transparentes Honorar vereinbart; bei gerichtlichen Aufträgen gilt das JVEG. Ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger für Baumaschinen erstellt Gutachten, die vor Versicherern und Gerichten Bestand haben.
Häufige Fragen
Wer darf Baumaschinen gutachterlich bewerten?
„Gutachter" ist kein geschützter Begriff. Für belastbare Bewertungen – etwa vor Versicherern, Banken oder Gerichten – sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden, dessen besondere Sachkunde und Neutralität von einer IHK geprüft und bestätigt wurde.
Wie wird der Wert einer gebrauchten Baumaschine ermittelt?
Grundlage sind Baujahr, Betriebsstunden, technischer Zustand, Ausstattung, Wartungshistorie und das aktuelle Marktumfeld. Aus diesen Faktoren wird der Zeit- bzw. Verkehrswert marktbasiert und nachvollziehbar abgeleitet – nicht anhand von Listenpreisen.
Welche Baumaschinen begutachten Sie?
Bagger, Radlader, Krane, Dumper, Walzen, Teleskoplader, Betonpumpen, Brech- und Siebanlagen sowie weitere Bau- und Erdbewegungsmaschinen. Auch Sonderfälle im allgemeinen Maschinenbau sind möglich.
Wie schnell ist eine Besichtigung möglich?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir sind bundesweit im Einsatz und stimmen den Ortstermin kurzfristig mit Ihnen ab.
Ihre Anfrage – unverbindlich
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.