Ingenieurbüro HungerSchaden- und WertgutachtenZentrale Auftragsannahme01520 8880843
Sachverständigenbüro Hunger · Maschinen & Anlagen

Gerichtsgutachten – der Sachverständige, dem Gerichte vertrauen

Vor Gericht zählt Neutralität und methodische Präzision. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellen wir Gutachten, die als Beweismittel standhalten – für Gerichte, Anwälte und Parteien.

Bewertung anfragen E-Mail senden
Öffentlich bestellt & vereidigt
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Gerichtsfest
Verwertbar für Gericht & Versicherer
Kurzfristig vor Ort
Reaktion meist innerhalb 48 Stunden
Bundesweit im Einsatz
Alle Branchen, alle Anlagentypen

Sachverstand, der vor Gericht Bestand hat

Ob als gerichtlich bestellter Gutachter, für ein Privatgutachten oder im selbstständigen Beweisverfahren: Unsere Gutachten zeichnen sich durch nachvollziehbare Methodik, klare Sprache und technische Tiefe aus. Sie geben Gerichten und Parteien eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung für den allgemeinen Maschinenbau und die Bewertung industrieller Anlagen ist dabei mehr als ein Titel – sie steht für geprüfte, dokumentierte Unabhängigkeit und Fachkunde.

In welchen Verfahren wir tätig sind

Gerichtsgutachten

Beauftragung durch das Gericht als neutraler Sachverständiger im streitigen Verfahren.

Privatgutachten

Fundierte Gutachten zur Vorbereitung, Untermauerung oder Abwehr von Ansprüchen.

Selbstständiges Beweisverfahren

Gerichtliche Beweissicherung, bevor Beweise durch Zeitablauf oder Reparatur verloren gehen.

Gutachterliche Stellungnahmen

Prüfung und Kommentierung vorliegender Gutachten der Gegenseite.

Ablauf im Streitfall

01

Fallaufnahme

Wir sichten Akten, Unterlagen und Beweisfragen und klären den technischen Kern des Streits.

02

Untersuchung & Beweissicherung

Neutrale Begutachtung des Objekts, Sicherung und Dokumentation aller relevanten Befunde.

03

Schriftliches Gutachten

Klar strukturiertes, methodisch hergeleitetes Gutachten – auf Wunsch mit Erläuterung im Termin.

Häufige Fragen zum Gerichtsgutachten

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Die öffentliche Bestellung durch die IHK bestätigt geprüfte, überdurchschnittliche Fachkunde und persönliche Eignung. Die Vereidigung verpflichtet zu unabhängiger, unparteiischer Gutachtenerstellung.

Können Sie auch ein Privatgutachten gegen ein Gerichtsgutachten erstellen?

Ja. Wir prüfen bestehende Gutachten technisch, decken Fehler oder Lücken auf und erstellen fundierte gegengutachterliche Stellungnahmen.

Übernehmen Sie Termine bundesweit?

Ja. Wir sind bundesweit für Gerichte und Parteien tätig und richten uns terminlich nach dem Verfahren.

Sprechen Sie mit dem Sachverständigen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Kurzfristige Termine, bundesweit im Einsatz.

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