Maschinenwerte, die standhalten
Ob beim Verkauf, bei einer Betriebsverlagerung, in der Insolvenz oder für eine Finanzierung: Ein fundiertes Wertgutachten schützt vor teuren Fehleinschätzungen. Wir bewerten Maschinen und Anlagen neutral und marktbasiert – transparent hergeleitet und für Dritte nachvollziehbar.
Der ermittelte Wert ist kein Bauchgefühl, sondern das Ergebnis einer methodischen Bewertung von Zustand, Alter, Marktgängigkeit und technischer Restnutzungsdauer.
Werte, die wir ermitteln
Verkehrswert (Marktwert)
Der am Markt realistisch erzielbare Preis – die maßgebliche Größe für Verkauf, Übernahme und Betriebsverlagerung.
Rest- & Liquidationswert
Realistische Verwertungswerte für Insolvenz, Ablösung und Einzelverkauf.
Zeitwert
Wiederbeschaffungswert abzüglich Wertminderung – der technische Wert der Maschine im aktuellen Zustand, u. a. für die Schadenregulierung.
Technische Restnutzungsdauer
Einschätzung, wie lange die Anlage wirtschaftlich sinnvoll weiter betrieben werden kann.
Wiederbeschaffungs- & Neuwert
Grundlage für Versicherungssummen und die Beurteilung von Unter- oder Überversicherung.
In drei Schritten zum Wertgutachten
Zieldefinition
Wir klären den Bewertungsanlass – Verkauf, Verlagerung, Insolvenz, Finanzierung – denn er bestimmt das passende Wertkonzept.
Aufnahme & Bewertung
Technische Aufnahme vor Ort, Abgleich mit Marktdaten und Anwendung des anerkannten Bewertungsverfahrens.
Nachvollziehbares Gutachten
Sie erhalten ein Wertgutachten mit klarer Herleitung – prüfbar für Käufer, Banken, Finanzämter und Gerichte.
Häufige Fragen zum Wertgutachten
Wofür wird ein Maschinen-Wertgutachten benötigt?
Typisch sind Verkauf und Kauf, Betriebsverlagerungen, Insolvenz und Verwertung, Bilanzierung und Finanzierung – und, nachrangig, die Festlegung von Versicherungssummen.
Begleiten Sie auch Betriebsverlagerungen?
Ja. Vor einer Verlagerung bewerten und inventarisieren wir den Maschinenpark – das schafft Klarheit über Werte, Transportrisiken und die richtige Absicherung während des Umzugs.
Nach welchem Verfahren bewerten Sie?
Wir wählen das für den Anlass passende, anerkannte Verfahren und legen Annahmen und Herleitung offen, sodass der Wert für Dritte nachvollziehbar bleibt.
Gilt das Gutachten auch gegenüber Finanzamt oder Bank?
Ja. Durch die neutrale, methodische Herleitung als öffentlich bestellter Sachverständiger ist das Gutachten gegenüber Banken, Finanzbehörden und Gerichten belastbar.
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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Kurzfristige Termine, bundesweit im Einsatz.


