
Sachverständiger & Gutachter für Landmaschinen
Neutrale Wert- und Schadengutachten für Traktoren, Mähdrescher, Feldhäcksler und Forsttechnik – öffentlich bestellt & vereidigt, gerichtsfest. Dipl.-Ing. (FH) Dennis Hunger, MBA.


Gutachten für Landmaschinen – neutral und marktbasiert
Landmaschinen sind saisonal stark beansprucht und technisch hochkomplex. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittle ich den Zeit- und Verkehrswert Ihrer Maschine marktbasiert – auf Grundlage von Baujahr, Betriebsstunden, technischem Zustand, Ausstattung und dem aktuellen Marktumfeld, unter Berücksichtigung von Export- und Regionaleinflüssen.
Bei Schäden stelle ich Ursache und Höhe neutral fest – von Motor-, Getriebe- und Hydraulikschäden über Brand- und Unfallschäden bis zu Schäden an Erntetechnik und Forstmaschinen. Die Gutachten sind gerichtsfest und für die Regulierung nach AMB und ABMG aufbereitet.
Ob Traktor, Mähdrescher, Feldhäcksler oder kompletter Maschinenpark, ob Kauf, Verkauf, Finanzierung, Betriebsübergabe oder Versicherungsfall – Sie erhalten eine belastbare, nachvollziehbare Grundlage. Bundesweit im Einsatz, Besichtigung meist innerhalb von 48 Stunden.
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Welche Land- und Forstmaschinen wir begutachten
Von der Zugmaschine bis zur Erntetechnik, vom Harvester bis zum Feldhäcksler – wir bewerten und begutachten Landtechnik und Forstmaschinen in voller Breite. Ihr Gerät ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an.
Zug- & Antriebstechnik
- Traktoren
- Systemschlepper
- Geräteträger
- Radlader (Hoflader)
- Teleskoplader
Erntetechnik
- Mähdrescher
- Feldhäcksler
- Ballenpressen
- Kartoffel- & Rübenroder
- Ladewagen
Boden & Bestellung
- Pflüge
- Grubber
- Sä- & Drilltechnik
- Feldspritzen
- Düngerstreuer
Forsttechnik
- Harvester
- Forwarder
- Forstschlepper (Rückezüge)
- Seilkrananlagen
- Holzhäcksler
Wann Sie ein Landmaschinen-Gutachten brauchen
Typische Anlässe, zu denen Landwirte, Lohnunternehmer, Händler, Versicherer und Gerichte uns beauftragen:
Wertgutachten & Zeitwert
Marktbasierte Ermittlung von Zeit- und Verkehrswert für Kauf, Verkauf, Finanzierung, Betriebsübergabe oder Erbauseinandersetzung.
Schadengutachten
Feststellung von Schadenursache und -höhe bei Maschinenbruch, Brand-, Unfall- und Transportschäden – nach AMB und ABMG.
Beweissicherung
Neutrale Zustands- und Mängeldokumentation vor Übergabe, Rückgabe oder bei Rechtsstreitigkeiten.
Kaufberatung
Technische Zustandsbewertung gebrauchter Landtechnik vor dem Erwerb.
Insolvenz & Verwertung
Restwert- und Liquidationswertermittlung für Insolvenzverwalter, Banken und Verwerter.
Forstmaschinen
Bewertung und Schadenfeststellung für Harvester, Forwarder, Rückezüge und weitere Forsttechnik.
Was kostet ein Gutachten für eine Landmaschine?
Das Honorar für ein Landmaschinen-Gutachten richtet sich nach Maschinenart, Aufwand und Fragestellung. Für Wert- und Schadengutachten wird vorab ein transparentes Honorar vereinbart; bei gerichtlichen Aufträgen gilt das JVEG. Ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger für Landmaschinen erstellt Gutachten, die vor Versicherern und Gerichten Bestand haben.
Häufige Fragen
Wer darf Landmaschinen gutachterlich bewerten?
„Gutachter" ist kein geschützter Begriff. Für belastbare Bewertungen vor Versicherern, Banken oder Gerichten sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden, dessen Sachkunde und Neutralität von einer IHK geprüft wurde.
Wie wird der Wert eines gebrauchten Traktors oder Mähdreschers ermittelt?
Grundlage sind Baujahr, Betriebsstunden, technischer Zustand, Ausstattung, Wartungshistorie und das aktuelle Marktumfeld. Daraus wird der Zeit- bzw. Verkehrswert marktbasiert abgeleitet – Export- und Regionaleinflüsse werden dabei berücksichtigt.
Begutachten Sie auch Forstmaschinen?
Ja. Harvester, Forwarder, Forstschlepper und weitere Forsttechnik gehören ebenso zum Leistungsumfang wie klassische Landtechnik – Wert- wie Schadengutachten.
Wie schnell ist eine Besichtigung möglich?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir sind bundesweit im Einsatz und stimmen den Ortstermin kurzfristig mit Ihnen ab.
Ihre Anfrage – unverbindlich
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.