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Sachverständigenbüro Hunger · Maschinen & Anlagen

Maschinenbewertung bei Insolvenz – belastbare Werte für die Masse

In der Insolvenz zählt jeder Euro der Masse – und der richtige Wertansatz entscheidet, wie viel sie hergibt. Wir bewerten Maschinen und Anlagen neutral in allen relevanten Szenarien: Fortführungs-, Liquidations- und Zerschlagungswert, belastbar für Verwalter, Gläubiger und eine faire Verwertung.

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Öffentlich bestellt & vereidigt
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Gerichtsfest
Verwertbar für Gericht & Versicherer
Kurzfristig vor Ort
Reaktion meist innerhalb 48 Stunden
Bundesweit im Einsatz
Alle Branchen, alle Anlagentypen

Der Wertansatz entscheidet, was die Masse hergibt

In der Insolvenz ist die Bewertung des Anlagevermögens entscheidend: Sie bestimmt, was die Masse hergibt und welcher Verwertungsweg sinnvoll ist. Fortführung, Einzelverwertung oder Zerschlagung führen zu deutlich unterschiedlichen Werten.

Wir liefern neutrale, nachvollziehbare Werte für alle relevanten Szenarien – schnell, belastbar und im Zweifel auch gerichtsfest.

Unsere Leistungen in der Insolvenz

Fortführungswert

Wert der Anlagen bei Weiterbetrieb im laufenden Geschäft.

Liquidations- & Zerschlagungswert

Realistische Verwertungswerte bei Einzelverkauf oder Auflösung.

Inventarisierung

Strukturierte Erfassung des Maschinenparks als Basis der Verwertung.

Verwertungsempfehlung

Einschätzung, welcher Verwertungsweg den besten Erlös bringt.

Ablauf der Insolvenzbewertung

01

Auftrag & Zugang

Abstimmung mit dem Verwalter, Zugang zum Objekt und Sichtung vorhandener Listen.

02

Inventar & Bewertung

Erfassung und neutrale Bewertung der Anlagen in den relevanten Szenarien.

03

Wertgutachten

Sie erhalten belastbare Werte für Masse, Gläubiger und Verwertung.

Häufige Fragen zur Insolvenzbewertung

Welche Werte benötigt der Insolvenzverwalter?

Meist mehrere: den Fortführungswert bei Weiterbetrieb und den Liquidations- bzw. Zerschlagungswert. Wir weisen die relevanten Szenarien getrennt aus.

Wie schnell können Sie bewerten?

Wir arbeiten kurzfristig und bundesweit – gerade in der Insolvenz zählt Tempo für die Verwertung.

Ist die Bewertung gerichtsfest?

Ja. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellen wir Bewertungen, die vor Gericht und gegenüber Gläubigern Bestand haben.

Sprechen Sie mit dem Sachverständigen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Kurzfristige Termine, bundesweit im Einsatz.

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