Der Wertansatz entscheidet, was die Masse hergibt
In der Insolvenz ist die Bewertung des Anlagevermögens entscheidend: Sie bestimmt, was die Masse hergibt und welcher Verwertungsweg sinnvoll ist. Fortführung, Einzelverwertung oder Zerschlagung führen zu deutlich unterschiedlichen Werten.
Wir liefern neutrale, nachvollziehbare Werte für alle relevanten Szenarien – schnell, belastbar und im Zweifel auch gerichtsfest.
Unsere Leistungen in der Insolvenz
Fortführungswert
Wert der Anlagen bei Weiterbetrieb im laufenden Geschäft.
Liquidations- & Zerschlagungswert
Realistische Verwertungswerte bei Einzelverkauf oder Auflösung.
Inventarisierung
Strukturierte Erfassung des Maschinenparks als Basis der Verwertung.
Verwertungsempfehlung
Einschätzung, welcher Verwertungsweg den besten Erlös bringt.
Ablauf der Insolvenzbewertung
Auftrag & Zugang
Abstimmung mit dem Verwalter, Zugang zum Objekt und Sichtung vorhandener Listen.
Inventar & Bewertung
Erfassung und neutrale Bewertung der Anlagen in den relevanten Szenarien.
Wertgutachten
Sie erhalten belastbare Werte für Masse, Gläubiger und Verwertung.
Häufige Fragen zur Insolvenzbewertung
Welche Werte benötigt der Insolvenzverwalter?
Meist mehrere: den Fortführungswert bei Weiterbetrieb und den Liquidations- bzw. Zerschlagungswert. Wir weisen die relevanten Szenarien getrennt aus.
Wie schnell können Sie bewerten?
Wir arbeiten kurzfristig und bundesweit – gerade in der Insolvenz zählt Tempo für die Verwertung.
Ist die Bewertung gerichtsfest?
Ja. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellen wir Bewertungen, die vor Gericht und gegenüber Gläubigern Bestand haben.
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Sprechen Sie mit dem Sachverständigen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung. Kurzfristige Termine, bundesweit im Einsatz.

