Was Unterversicherung im Schadenfall bedeutet
Von Unterversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert liegt. Die Folge: Der Versicherer reguliert nur anteilig – im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert.
Ein Beispiel: Ist eine Anlage für 300.000 € versichert, obwohl ihr Wiederbeschaffungswert 500.000 € beträgt, liegt die Deckung bei 60 %. Bei einem Teilschaden von 100.000 € erhalten Sie dann nur 60.000 €. Die Lücke tragen Sie selbst – unabhängig davon, dass Ihre Police „nur“ zu 40 % unterdeckt war.
Wie die Unterversicherung entsteht
Unterversicherung ist selten Absicht. Sie schleicht sich ein, weil Versicherungssummen einmal festgelegt und dann jahrelang fortgeschrieben werden – ohne Anpassung an Preissteigerungen, Zukäufe oder Umbauten.
- Veraltete Summen, die nie an gestiegene Wiederbeschaffungspreise angepasst wurden
- Ableitung aus Buchwerten der Anlagenbuchhaltung statt aus dem Wiederbeschaffungswert
- Nicht erfasste Zukäufe, Anbauten oder Sonderausstattung
- Grobe Schätzungen ohne technische Grundlage
So bestimmen Sie die richtige Versicherungssumme
Maßgeblich ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert – also die Kosten, um die Anlage betriebsbereit zu ersetzen. Eine belastbare Ermittlung setzt an einem vollständigen, aktuellen Anlagenverzeichnis an und bewertet jede Position technisch fundiert.
Ein Sachverständiger erfasst den Maschinenpark positionsgenau, ermittelt die relevanten Werte und deckt bestehende Unterdeckungen auf, bevor sie im Schadenfall zum Problem werden. Eine periodische Aktualisierung hält die Summe danach passgenau.


