Warum der Buchwert wenig über den echten Wert aussagt
Der Buchwert folgt steuerlichen und handelsrechtlichen Abschreibungsregeln – nicht der Realität am Markt. Eine Maschine, die planmäßig über zehn Jahre abgeschrieben und steuerlich „auf null“ gesetzt ist, kann technisch einwandfrei laufen und einen erheblichen Marktwert haben.
Umgekehrt kann eine bilanziell noch hoch bewertete Sondermaschine am Markt kaum verkäuflich sein. Der Buchwert ist eine Rechengröße der Buchhaltung, kein Preisschild.
Wo die Differenz teuer wird
Immer dann, wenn es um echtes Geld geht, führt der Buchwert in die Irre:
- Unternehmenskauf: Wird der Kaufpreis am Buchwert festgemacht, zahlt der Käufer zu viel oder der Verkäufer verschenkt Substanz.
- Finanzierung: Banken verlangen den realen Beleihungs- bzw. Verkehrswert, nicht den Buchwert.
- Versicherung: Aus Buchwerten abgeleitete Summen führen regelmäßig in die Unterversicherung.
- Insolvenz: Für die Masse zählt der Verwertungswert, nicht der Bilanzansatz.
Vom Buchwert zum belastbaren Marktwert
Den tatsächlichen Wert liefert nur eine technische Bewertung: Zustand, Alter, Auslastung, Wartungshistorie und Marktgängigkeit fließen ein und ergeben einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Marktwert).
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stellen wir Buch- und Marktwert gegenüber und schaffen so eine belastbare Grundlage für Verhandlung, Bilanz und Finanzierung.


